Bitcoin Steuer – Deshalb sind Gewinne aus Bitcoins steuerpflichtig und müssen versteuert werden!

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 13.10.2020


Handel und Mining von Kryptowährungen boomen. Spätestens mit dem Höhenflug 2017 haben sich digitalen Währungen ins Gedächtnis eingebracht. Viele Investoren und Laien, die bisher noch keine Ahnung von Kryptocoins hatten, wussten spätestens jetzt von Bitcoin und Co. Wollen Sie auf den Zug aufspringen?

Nach einer massiven Abwertung befinden sich die Kurse der Coins wieder im Aufwind. Beispiel Bitcoin: Die „Leitwährung“ der Szene notiert inzwischen wieder über der 10.000-USD-Marke. Wie verlockend wäre es, sich einfach ein Stück vom Kuchen abzuschneiden. Unsicherheit besteht unter anderem in Bezug auf das Thema Bitcoin Steuer.

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Bitcoin Steuer Deutschland: Wichtig Fakten im Überblick

  • Deutschland kassiert bei steuerbarem Einkommen ab
  • Krypto-Mining Prozess nicht steuerpflichtig
  • Veräußerungsgewinne steuerrelevanter Tatbestand
  • Beim Bitcoin auszahlen Steuer beachten

Bitcoin Steuer Ratgeber

Steuer auf Bitcoin: Ein allgemeiner Überblick

Wer zu den Minern der ersten Stunde beim Bitcoin gehört und 2017 einen Teil des Bestands verkauft hat, dürfte massive Gewinne eingefahren haben. Spätestens mit dem Höhenflug von unter 1.000 USD auf mehr als 19.000 USD dürfte sich auch das Finanzamt für die Kryptowährung interessieren. Egal, in welcher Form Sie sich für Kryptocoins interessieren – am Thema Steuer werden Sie nicht vorbeikommen.

In welchen Situationen müssen Sie mit Interesse des Finanzamts rechnen? Generell stehen zwei Situationen im Raum:

  • Bitcoin Mining
  • Krypto-Trading.

Während sich Steuerfragen beim reinen Trading noch relativ einfach beantworten lassen, sind die Sachverhalte beim Mining sehr schnell viel komplexer.

Beispiel Mining-Pool: Hier schließen Sie sich mit anderen Minern zusammen und teilen die Rechenleistung der Hardware auf. Inwiefern einzelne Mitglieder des Pools steuerpflichtig sind, ist gar nicht so leicht zu beantworten. Oft sitzen die Pools im Ausland und deren Miner kommen aus verschiedenen Ländern. Das deutsche Steuerrecht fordert aber eine zuerst einheitliche Feststellung der Einkünfte auf Ebene der Gesellschaft/Gemeinschaft – und anschließend eine Verteilung auf deren Mitglieder.

Achtung: Wer das Schürfen von Bitcoin nicht nur nebenbei betreibt mal zum reinschnuppern betreibt, sieht sich sehr schnell noch mit anderen Fragen konfrontiert. Einsteiger ist oft nicht klar, dass sie als Gewerbetreibende angesehen werden können.

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Krypto-Profis sind Gewerbetreibende?

In der Szene wird inzwischen die Ansicht vertreten, dass Mining von Bitcoins – zumindest in der Stand-alone Variante oder als Pool Mining – eine Tätigkeit ist, die einem Gewerbebetrieb entspricht. Soll heißen: Das Ganze ist mit:

  • Gewinnerzielungsabsicht
  • auf Dauer
  • Selbständigkeit

verbunden. Insofern ergibt sich aus dieser Sichtweise die Notwendigkeit der Anmeldung eines Gewerbebetriebs. Hierfür ist das für den Wohnsitz zuständige Gewerbeamt zuständig. Mit der Anmeldung muss Ihnen klar sein, dass ab einem bestimmten Umsatz Gewerbesteuer fällig wird.

Schwieriger ist die Frage nach der Gewerblichkeit bei Cloud Minern. Ebenfalls aktuell umstritten ist die Frage nach der Umsatzsteuer. Diese setzt:

  • Leistungserbringung
  • identifizierbare Leistungsempfänger

voraus. Und gerade der letztgenannte Aspekt ist beim Mining von Bitcoin eher schwierig zu ermitteln. Mit dem Thema Umsatzsteuer als Bitcoin Mining Steuer haben sich die Finanzbehörden bereits befasst. Und auch der EuGH (Europäische Gerichtshof) durfte bereits Verfahren behandeln. Der Tenor: Es gilt für die Kryptocoins das Befreiungsprivileg für Devisen.

Bitcoin Steuer Tipps

Bitcoin Steuer Deutschland: Gibt’s sie wirklich?

Fakt ist, dass der Fiskus an den Einnahmen aus Bitcoin ein Interesse hat. Und immer wieder ist in diversen Quellen von einer Bitcoin Steuer zu lesen. Aber: Es gibt keine separate Steuer nach dem Modell einer Umsatzsteuer. Die Besteuerung von Kryptowährungen erfolgt vielmehr (noch) nach Regeln, die vor den Coins entstanden.

Generell werden Bitcoin und Co. in den Augen der Steuerbehörden – ausgenommen bei der Umsatzsteuer – als Wirtschaftsgut angesehen. Bedeutet: Ein Verkauf der Kryptodevisen fällt unter § 23 EStG (Einkommenssteuergesetz). Damit gelten spezielle Regelungen die Bitcoin Steuer. Aber: Dieser Grundsatz gilt nur für Privatpersonen. Entscheidend ist immer, wann die Bitcoins angeschafft wurden.

  • Haltefrist unter einem Jahr: Solange Sie Bitcoins aus Ihrer Hard Wallet in die Soft Wallet nach weniger als einem Jahr entnehmen und an Kryptobörsen verkaufen, handelt es sich um ein sogenanntes Spekulationsgeschäft. Darauf werden Steuern erhoben. Diese entspricht nicht der Abgeltungssteuer, sondern dem persönlichen Einkommenssteuersatz.
  • Haltefrist von mehr als 12 Monaten: Bei privaten Veräußerungsgeschäften sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Kryptocoins über mehr als ein Jahr in der Wallet liegen. Nach spätestens 12 Monaten bleibt das Geschäft nämlich steuerfrei, die Spekulationsfrist ist abgelaufen.

Diese Unterscheidung aus dem EStG wirft natürlich Fragen auf. Wann gilt ein Bitcoin als angeschafft? Ein solche Fragestellung ist vor allem relevant, wenn Sie Bitcoin nicht auf einmal, sondern zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhalten.

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Stück Anschaffungszeitpunkt
10 BTC 01.   Januar 2012
15 BTC 02.   Juli 2012
30 BTC 03.   August 2014

Verkauft werden 35 Bitcoins am 01. Mai 2015. Prinzipiell können Sie jetzt verschiedene ökonomische Bewertungsverfahren anwenden.

  • Lifo Methode: Lifo steht für Last in – first out. Zuerst werden als die Bitcoins aus der Wallet entnommen, welche Sie zuletzt erworben haben. Für das Beispiel würde dies bedeuten, dass 30 BTC vom 03. August 2014 und fünf Bitcoin aus dem Juli 2012 veräußert werden. Letztere liegen schon mehr als ein Jahr in der Bitcoin Wallet. Für die 30 erstgenannten BTC ist die Spekulationsfrist allerdings noch nicht abgelaufen – hierauf werden Sie kräftig Steuern zahlen müssen.
  • Fifo Methode: Fifo ist die Abkürzung für First in – first out. Für Devisengeschäfte ist diese immer noch Standard. Und kann sich durchaus als Vorteil erweisen – um die Bitcoin Steuer umgehen zu können. Im Beispiel bedeutet Fifo nämlich, dass Sie zuerst 10 BTC aus dem Januar und 15 BTC aus dem Juli 2012 verkauft haben. Steuer fallen auf diese nicht mehr an. Nur die restlichen 10 Bitcoin vom August 2014 halten Sie innerhalb der 12-Monats-Frist.

Wie sich am Beispiel sehr leicht erkennen lässt: Durch die Wahl der passenden Bewertungsmethode können Sie die Bitcoin Steuer umgehen. Je nach persönlicher Situation entfallen Steuern auf die Veräußerung ganz oder werden deutlich verringert.

Wichtig: Der Verkauf von Bitcoin ist nicht der einzige steuerrelevante Tatbestand. Auch im Zusammenhang mit einem Tausch von Coins in andere Währungen liegt ein entsprechendes Veräußerungsgeschäft vor. Ein Aspekt, den Sie auf jeden Fall im Auge behalten müssen. Eine zu laxe Dokumentation führt sehr schnell zu einer Steuerverkürzung oder gar der Steuerhinterziehung.

Eine lückenlose Dokumentation ist für alle Transaktionen von größter Bedeutung. Sie können für die Steuererklärung Ihrer Kryptoumsätze weitere Bewertungsverfahren einsetzen – wie die Durchschnittspreismethode oder die HiFo Methode (Highest in – First Out). Allerdings erkennen die Finanzämter nicht alle Verfahren an, Sie das Portfolio also mitunter neu bewerten müssen.

Bitcoin Steuer Erfahrungen

Besteuerung bei Gewerbetreibenden

Sobald der Handel mit Bitcoin/das Mining mit einer festen Gewinnerzielungsabsicht und auf Dauer selbständig vorgenommen werden, steht für Sie die Einordnung als Gewerbetreibender im Raum. Dies hat Folgen in Bezug auf die Besteuerungsgrundlagen. Hintergrund: Sobald Einkünfte nach § 15 EstG erzielt werden, dürfen Sie nicht mehr das Privileg der privaten Veräußerungsgeschäfte in Anspruch nehmen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Kenntnis, dass die Besteuerungsgrundlagen je nach Rechtsform unterschieden. Beispiel GmbH: Bei dieser Unternehmensform erfolgt eine Besteuerung basierend auf der Körperschaftssteuer. Sofern Sie sich mit einem Mining-Rig als Gewerbetreibender selbständig machen und Einzelunternehmer sind, wird der Gewinn aus den Bitcoins auf Basis der Einkommenssteuer besteuert.

Achtung: Welche Unternehmensform Sie wählen hat nicht nur für die Bitcoin Steuer Relevanz. Damit verbunden sind auch Vorgaben in Bezug auf die Buchführung. Einfache Einnahme-Überschuss-Rechnungen (EÜR) sind für Einzelunternehmen gängige Praxis. Durch doppelte Buchführung und den Jahresabschluss kann die Buchhaltung für Gesellschaften sehr viel aufwendiger werden.

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Steuer auf BTC-basierte Finanzprodukte

Verkaufen Sie über eine Kryptobörse Bitcoin, ist das Ganze – wie dargelegt – ein privates Veräußerungsgeschäft. Sobald Sie bei einem Broker Differenzkontrakte (CFDs) oder andere Derivate auf Kryptocoins handeln, ist die Situation komplett anders.

In diesem Zusammenhang erzielen Sie Gewinne aus Kapitalanlagegeschäften. Und diese unterliegen – ähnlich einem Investment in Fonds oder Aktien – der bekannten Abgeltungssteuer. Deren Höhe liegt pauschal bei 25 Prozent. Hinzukommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei Brokern mit einem Sitz im Inland wird die Steuer direkt vom Gewinn des Trades ab. Hat der Anbieter seinen Sitz im Ausland, müssen Sie die Steuer mitunter selbst gegenüber dem Finanzamt erklären.

Wichtig: Beim Handel über Broker kann es zu einer Doppelbesteuerung durch Kapitalertragssteuern am Geschäftssitz des Brokers kommen. Diese Quellensteuer können Sie sich erstatten lassen.

Da die Steuersätze zwischen Deutschland und dem Ausland durchaus stark variieren, nutzen Sie am besten einen Bitcoin Steuer Rechner, um sich einen Überblick zu verschaffen. Mit dessen Hilfe haben Sie eine ungefähre Ahnung, was auf Sie beim Handel mit Kryptocoins erwartet.

Kosten für Bitcoin: Es gibt was von der Steuer zurück

Sobald das Stichwort Finanzamt fällt, denken viele sofort daran, das Portemonnaie zücken zu müssen. Sobald Sie mit Bitcoin und Co. einen Gewinn erzielen und das Gewerbe anmelden, halten Sie auch einen Hebel in der Hand. Unternehmer werden in die Lage versetzt, Aufwendungen zum Erhalt der Einkünfte von der Steuer absetzen zu können. Es geht also um die Betriebsausgaben.

Bitcoin Steuer kosten

Was sind Bitcoin Betriebsausgaben?

Um Kryptocoins kaufen und verwahren zu können oder sich am Mining zu beteiligen, brauchen Sie technische Voraussetzungen. Eine Hard Wallet und die Soft Wallet sind nur zwei Aspekte. Auch werden Sie einen PC oder Laptop benötigen, um Trades abzuschließen. Einfache Krypto-Tresore kosten zwischen 50 Euro bis 60 Euro. Preise jenseits der 300 Euro hat der Markt aber auch zu bieten.

Und ein moderner Laptop kann schnell 1.000 Euro kosten. Heißt: Bevor Sie auch nur einen Euro mit den Kryptocoins verdient haben, werden Sie zur Kasse gebeten. Diese Kosten lassen sich als Betriebsausgabe geltend machen.

Damit nicht genug: Auch wenn Sie ein Mining-Rig anschaffen – egal, ob GPU-basiert oder als ASIC-Miner – sind die Anschaffungskosten eine Betriebsausgabe. Und es geht noch weiter. Werden Miner und PC in einem separaten Arbeitszimmer untergebracht, können Kosten für:

  • Kaltmiete
  • Einrichtung
  • Mietnebenkosten

angesetzt werden. Einsteigern ins Mining ist mitunter gar nicht bewusst, wie groß der Gestaltungsspielraum in diesem Zusammenhang ist.

Betriebskosten gehen über die reine Anschaffung der Hardware hinaus. In jedem Bitcoin stecken unzählige kWh Strom. Sie müssen laufende Kosten stemmen, um die Coins zu berechnen. Und genau diesen Verbrauch machen Sie gegenüber dem Finanzamt geltend. Tipp: Entscheiden sich Miner gegen die Kleinunternehmer-Regel, kann Umsatzsteuer verrechnet werden. Da Bitcoin allgemein ein Devisenprivileg genießen, fällt die Rechnung durchaus zugunsten der Krypto-Miner aus.

Achtung: Da der Stromverbrauch fürs Mining erheblich ist, sollte der Verbrauch je Rig genau ermittelt werden. Entsprechende Stromzähler sind heute erhältlich. Andernfalls wird der Gesamtstromverbrauch auf die Quadratmeterzahl umgelegt – was bei der Kombination Wohnung/Arbeitszimmer nachteilig werden kann. Für die Rentabilität spielen diese Aspekte im Bitcoin Steuer Rechner eine wesentliche Rolle.

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Das Thema AfA

Wer ein Mining-Rig betreibt, sollte beim Abzug der Kosten über die Betriebsausgaben sehr genau hinschauen. Der Gesetzgeber lässt für bestimmte Wirtschaftsgüter keine vollständige Aktivierung im Jahr der Anschaffung zu. Vielmehr wird ein kontinuierlicher Wertverzehr unterstellt – wir sind beim Thema Abschreibung.

Hierfür existieren Listen der Finanzverwaltung. Für PCs gilt allgemein eine Nutzungsdauer von drei Jahren. Bedeutet in der Praxis, dass Sie pro Jahr nur ein Drittel des um die Umsatzsteuer geminderten Kaufpreises ansetzen können (solange die Hardware nicht als geringwertig gilt). Hinweis: Schaffen Sie ein Mining-Rig im August an, dürfen nur die restlichen Monate berücksichtigt werden. Hier wird der 12. Teil der Jahres-AfA mit den verbliebenen Monaten multipliziert.

Beispiel Anschaffung Mining-Rig Anfang Juli: Die Hardware kostet 1.851 Euro. Der Netto-Preis liegt somit bei 1.500 Euro. Die Jahres-AfA ergibt 500 Euro. Es verbleiben im Jahr sechs Monate, weshalb 250 Euro über die Abschreibungen auf das Rig aktiviert werden können.

Bitcoin Steuer Test

Fazit: Gewinne aus Bitcoins sind steuerpflichtig

Spätestens mit dem Bullenmarkt 2017 haben Kryptowährungen wie ein Paukenschlag eingeschlagen. Inzwischen kennen selbst viele Privatpersonen den Bitcoin. Enorme Gewinne einzelner Crypto-Trader haben Neugier geweckt – und den einen oder anderen Interessenten auch ins Mining einsteigen lassen. Allerdings freuen sich nicht nur Trader und Miner, wenn die Kurse für BTC und Co. steigen. Auch der Fiskus reicht sich die Hände. Wer Gewinne mit dem Verkauf oder Tausch von Bitcoin macht, muss diese versteuern.

Alles andere riecht nach Steuerhinterziehung. Besonders gut kommen in diesem Zusammenhang übrigens Privatpersonen weg. Hier sind die Kryptocoins ein Wirtschaftsgut, das unter Umständen steuerfrei veräußert werden darf. Unternehmen/Gewerbetreibende haben diesen Luxus zwar nicht. Auf der anderen Seite dürfen Sie aber viele Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Trading von BTC oder dem Mining als Betriebsausgabe ansetzen. Um sich im Dschungel des deutschen Steuerrechts nicht zu verirren, sollte der Rat eines Experten – sprich Steuerberaters – nicht gescheut werden.

Bilderquelle:

  • www.shutterstock.com