Irland erhält keine Steuernachzahlungen von Apple

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 19.01.2021


Jüngst hat ein EU-Gericht entschieden, dass Irland keine Steuernachzahlungen von Apple erhält. Das EU-Gericht in Luxemburg entschied, dass Apple die Steuernachzahlungen, die durch die EU gefordert wurden, nicht entrichten muss. Dabei ging es um Steuern aus 2016, die eine Höhe von 13 Milliarden Euro aufwiesen. Die Höhe von 13 Milliarden Euro hätte einen Rekord an Steuernachzahlungen bedeutet und dem entsprechend bedeutend wäre diese Summe gewesen. Laut dem EU-Gericht war es der Kommission nicht möglich nachzuweisen, dass die Steuern berechtigt erhoben werden. Es soll so nicht nachweisbar gewesen sein, dass es eine Steuervereinbarung gab, die zeigte, dass Apple ungerechtfertigt staatliche Beihilfe erhielt.

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Der Konflikt scheint noch nicht beendet

Die Entscheidung des EU-Gerichts bedeutet jedoch nicht, dass der Konflikt ein Ende findet. Es kann durchaus angenommen werden, dass der Konflikt einer politischen Komponente unterliegt. So soll der Kampf weitergehen und in die nächste Instanz gehen. Vorgesehen ist es hier wohl den Weg über den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu gehen. Derzeit zeigt sich der Konflikt jedoch ruhig. Der EU-Kommission stehen nun zwei Monate zur Verfügung, in denen sie Berufung einlegen kann.

Irland erhält keine Steuernachzahlungen von Apple

Margrethe Vestager, die EU-Kommissarin, welche für den Wettbewerb zuständig ist, forderte Apple bereits im August des Jahres 2016 dazu auf die Gelder an Irland nachzuschauen. Dies wird von der EU-Kommission als nicht rechtmäßige Sonderbehandlung ausgelegt. Apple soll so eine Sonderbehandlung durch Irland bei den Steuerreglungen gewährt bekommen haben. Doch beide Seiten, Apple und Irland, haben darauf einen anderen Blick.

Bereits seit mehreren Jahren wickelt Apple einen Großteil seiner internationalen Geschäfte über das Land Irland ab. Die EU sieht darin eine Vermeidung der Besteuerung. Apple vermeide durch das Vorgehen die Besteuerung einiger Gewinne, die durch den Verkauf in dem EU-Binnenmarkt erzielt werden. Dies lässt die EU-Kommission Forderungen formulieren, die eine Nachzahlung bedingen. Dabei geht es um die Jahre von 2003 bis 2014. Irland selbst und auch Apple wirken diesem mit einer Nichtigkeitsklage entgegen. Diese wurde bei dem EU-Gericht eingereicht.

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Doppelbesteuerung soll vermieden werden

Die Frage bleibt nun, welche Einnahmen überhaupt zu versteuern wären. Es soll um die Einnahmen von zwei Tochterfirmen von Apple gehen, die ihren Standort in Irland haben. Doch diese Einnahmen müssen laut Apple in den USA versteuert werden. Sollte es hier zu dem Durchsetzen von Forderungen kommen, dann sieht Apple eine Doppelbesteuerung.

Um das Nachzahlen der Steuern durchzusetzen, müsste die EU-Kommission nun nachweisen, dass es zu einer nicht gerechtfertigten Sonderregelung kam und dadurch eine Benachteiligung für andere Unternehmen entstand.

Dies zeigt, dass es bei diesem Konflikt nicht ausschließlich um das Geld geht. Durch das Verlieren des Prozesses würde die EU-Kommission auch einen großen Rückschlag erleiden. Seit einigen Jahren besteht ein stetiger Streit bei Mitgliedsstaaten zu denen Luxemburg und Irland gehören. Die Streitigkeiten betreffen dabei vor allem Steuerbedingungen, die für Konzerne bereitgestellt wurden. So kommt es auch bei der Besteuerung von amerikanischen Konzernen, die in der EU tätig sind, immer wieder zu Auseinandersetzungen.

Irland erhält keine Steuernachzahlungen von Apple

Apple legt großen Wert auf die Bewahrung des Rufs

Der Konzern Apple möchte in dem aktuellen Konflikt vor allem auch seinen Ruf wahren. Apple sieht daher derzeit vor allem auch seine Priorität in der Bewahrung des Rufs und möchte verhindern als Trickser oder gar Steuerflüchtling dargestellt zu werden. Apple argumentiert so vor allem, dass die Tochterunternehmen aus Irland hauptsächlich für den Vertrieb zuständig seien.

Das Tochterunternehmen Apple Sales International (ASI) soll so seine Zuständigkeit für den Vertrieb von Produkten haben, die nicht innerhalb von Süd- oder Nordamerika versandt werden. Die Produkte selbst und die damit verbundenen Werte sollen laut Apple dagegen mit den USA in Verbindung stehen. Durch diese Aufteilung soll es rechtmäßig gewesen sein, dass nur Teile der Erlöse durch Irland versteuert wurden.

Wie es sich hier wirklich verhält, das bleibt noch zu prüfen und abzuwarten. Der Fortgang des Konflikts soll hier für mehr Klarheit sorgen und eine klare Linie bringen. Das Unternehmen Apple legt in diesem Prozess großen Wert drauf sein Ansehen nicht zu verlieren und wird dem entsprechend vorgehen.

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Die Handhabung in den USA

Früher war es durch Regelungen möglich, dass Unternehmen, die außerhalb der USA Erlöse erzielten, diese auch unabhängig von den USA aufbewahren konnten. Erst, wenn die Erlöse in die USA transferiert wurden, wurden 35 Prozent erhoben. Dies ist ein Grund, wieso einige Unternehmen dazu übergehen die erzielten Erlöse im Ausland zu lassen.

Im Jahre 2018 kam es jedoch zu einer Steuerreform, die Änderungen bei dieser Regelung herbeiführte. Unter anderem wird nun ein geringerer Prozentsatz des Erlöses bei dem Transferieren in die USA fällig. Das Unternehmen Apple zahlte dadurch bereits für die Erlöse in Irland 21 Milliarden Euro an Steuern. Es ist also strittig inwieweit eine Steuernachzahlung zustande kommen kann.

Zudem liegt ein großer Anteil des geistigen Eigentums der Produkte von Apple in den USA, was die Argumentation komplizierter macht und dies sieht auch die EU-Kommission. Es wäre so Aufgabe der irischen Steuerbehörde gewesen hier genaue Analysen durchzuführen und somit zu prüfen wie sich das Gesamtgeschäft der zwei Tochterfirmen von Apple verhält. Die EU-Kommission sieht auch eine große Problematik darin, dass die irische Steuerbehörde eine vorteilhafte Behandlung bei den zwei Tochterfirmen durchgeführt hat. Diese Vorteile sollen dadurch entstanden sein, dass die Lizenzen für das intellektuelle Eigentum nicht den beiden irischen Tochterunternehmen zugesprochen wurden.

Dies soll dazu geführt haben, dass die Steuerbehörde nicht in der Lage war die Versteuerungen zuzuordnen. Bei der Verhandlung wurde jedoch auch durch Richter deutlich, dass es anscheinend zu keiner ausreichenden Dokumentierung bei den Steuervereinbarungen mit Apple kam. Trotz diesen Fakts konnte das Gericht jedoch die Argumente durch die EU-Kommission nicht als ausreichend ansehen, um zu einer anderen Entscheidung zu kommen.

Irland erhält keine Steuernachzahlungen von Apple

Apple als bedeutender Steuerzahler

Apple selbst sieht sich als einen der größten Steuerzahler und das global gesehen. Diesen Stellenwert sieht Apple positiv und trägt den Titel mit Stolz. Apple beteuert, den Wert von Steuerzahlungen zu kennen und damit auch die Bedeutung der Funktionen zu sehen. Insbesondere der gesellschaftliche Aspekt sei Apple hier besonders bewusst.

Ein Blick auf die vergangenen zehn Jahre des Unternehmens Apple zeigt, dass dieses mehr als 100 Milliarden Dollar an Steuern gezahlt hat. Dies entspricht ungefähr 88 Milliarden Euro, wobei es sich um Körperschaftssteuern handelte. Weitere Steuern kommen so noch hinzu und das ebenfalls in Milliardenhöhe.

Apple ist nicht das einzige Unternehmen, welches derzeit mit solchen Thematiken zu kämpfen hat. Auch Google und Facebook haben schon mit Konflikten um Steuern zu kämpfen gehabt. Anzumerken ist zudem, dass diese Unternehmen im Vergleich zu anderen derzeit wenig Steuern in Europa entrichten müssen. Dies hängt vor allem auch mit der nicht eindeutigen Digitalsteuer zusammen. Hier kam es zu Vorschlägen, die bisher jedoch auf Widerstand gestoßen sind und damit scheiterten.

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Als Anleger von Unternehmen wie Apple profitieren

Als Anleger lässt sich durch Unternehmen wie Apple Gewinne erzielen. Dies ist zum Beispiel mit dem Handel von deren Aktien möglich. Online-Broker wie XTB bieten dabei gute Konditionen bei dem Handel mit amerikanischen Aktien. So ist es möglich diese über XTB ganz ohne Kommission zu handeln.

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Fazit: Keine Steuernachzahlung in Milliardenhöhe

Das EU-Gericht in Luxemburg hat entschieden, dass Apple keine Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe leisten muss. Dies zum Missfallen der EU-Kommission weshalb anzunehmen ist, dass es zu einer Berufung kommen wird. Die EU-Kommission brachte den Fall ins Rollen, da es nicht rechtmäßige Steuervereinbarungen zwischen Apple und Irland gegeben haben soll. Es steht so im Raum, dass es zu einer staatlichen Beihilfe kam, die keiner Berechtigung unterlag. Es ist zudem nicht ganz klar ersichtlich welchem Land die Gewinne von Apple zuzusprechen sind und welches Land dadurch berechtigt ist die Steuern zu erhalten. Anleger können von Unternehmen wie Apple finanziell durch den Handel mit deren Aktien profitieren. Über Online-Broker wie XTB ist es dabei möglich die echten Aktien zu handeln, oder die Aktien durch CFDs zu traden.

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